Berlin und Brandenburg lockern Lkw-Fahrverbote und sichern Lieferketten
Berlin - Wegen anhaltend niedriger Wasserstände reagieren Berlin und Brandenburg gemeinsam: Güter, die derzeit nicht zuverlässig über die Wasserstraßen transportiert werden können, dürfen vorübergehend auch an Sonn- und Feiertagen mit Lastwagen befördert werden.
Die Sonderregelung soll Lieferketten sichern und Engpässe für Wirtschaft und Versorgung vermeiden.
Ausnahme gilt bis Ende August
Die beiden Länder haben dafür befristete Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erteilt. Auch das Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung wird für die betroffenen Transporte ausgesetzt.
Die Regelung gilt bereits und läuft bis einschließlich 31. August 2026.
Erfasst werden geschäftsmäßige oder entgeltliche Gütertransporte, die normalerweise über Binnenschifffahrtsstraßen abgewickelt werden, wegen des Niedrigwassers dort aber beeinträchtigt sind.
Auch notwendige Leerfahrten fallen unter die Ausnahme.
Damit schaffen Berlin und Brandenburg zusätzliche Möglichkeiten, Transporte kurzfristig von der Wasserstraße auf Straße und Schiene zu verlagern.
Berlin und Brandenburg wollen Lieferketten sichern
Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde erklärte, die Metropolregion Berlin-Brandenburg handele gemeinsam präventiv und zeitlich begrenzt, damit Lieferketten nicht beeinträchtigt würden und die Wirtschaft unterstützt werde.
Auch Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach verwies auf die Auswirkungen des Niedrigwassers. Wo Güter nicht mehr zuverlässig auf dem Wasserweg transportiert werden könnten, müssten kurzfristig zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene ermöglicht werden. Die Ausnahme schaffe dafür gezielt zusätzlichen Spielraum, ohne das Sonntagsfahrverbot grundsätzlich infrage zu stellen.
Niedrige Wasserstände bremsen Schiffe aus
Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen. Dadurch ist die Binnenschifffahrt erheblich eingeschränkt. Güter können teilweise nicht oder nur noch begrenzt auf dem Wasserweg befördert werden.
Mit der gemeinsamen Regelung wollen Berlin und Brandenburg verhindern, dass daraus größere Probleme für Lieferketten und Versorgung entstehen. Die Länder stimmen sich nach Angaben der Berliner Verkehrsverwaltung zur weiteren Entwicklung der Niedrigwasserlage auch mit dem Bund und anderen Bundesländern ab.
Nicht jedes Fahrzeug darf sonntags fahren
Die Ausnahme gilt für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Großraum- und Schwertransporte sind ausdrücklich nicht einbezogen.
Auch eine generelle Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots gibt es nicht.
Die Sonderregelung ist ausschließlich auf Transporte beschränkt, die zur Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers erforderlich sind.
Grundsätzlich dürfen Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lastwagen mit Anhängern im gewerblichen Güterverkehr an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren.
Die nun beschlossenen Ausnahmen beruhen auf § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung sowie entsprechenden Regelungen der Ferienreiseverordnung.





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