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Nach CSD-Anschlag: Berlin fordert härtere Regeln gegen Terror und Extremisten

7. Sept.
3 Min. Lesezeit

Berlin - Der Berliner Senat will den strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Gefahren verschärfen und zugleich das Jugendstrafrecht neu ausrichten. Auf Initiative von Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg hat der Senat eine Bundesratsinitiative beschlossen. Im Mittelpunkt stehen drei Änderungen: mehr Staatsschutz-Expertise bei Terrorverfahren, eine schärfere Ahndung terroristischer Propaganda und grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht für Volljährige unter 21 Jahren.


Berlin fordert Konsequenzen im Strafrecht

Auslöser für die Initiative ist nach Darstellung des Senats auch der islamistische Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day im Juli. Badenberg sieht daraus gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene.


„Ein wehrhafter Rechtsstaat braucht ein Strafrecht, das den Bedrohungen unserer Zeit gewachsen ist“, erklärte die Justizsenatorin. Entscheidend seien aus ihrer Sicht klare Regeln bei der strafrechtlichen Verantwortung Volljähriger, gebündelte Zuständigkeiten und das Schließen bestehender Strafbarkeitslücken.


Mit dem Vorstoß will Berlin nun im Bundesrat für entsprechende Änderungen werben.

Die Initiative selbst ändert das geltende Strafrecht noch nicht.


Terrorverfahren sollen bei Spezialkammern landen

Ein zentraler Punkt betrifft Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bei Staatsschutzdelikten. Bislang sind nach geltender Rechtslage grundsätzlich die Jugendgerichte zuständig – auch bei zahlreichen Straftaten mit terroristischem oder anderem staatsschutzrechtlichem Hintergrund.


Berlin will das ändern: Entsprechende Verfahren sollen künftig bei den Staatsschutzkammern der Landgerichte konzentriert werden. Der Senat begründet dies mit deren besonderer Erfahrung. Diese Kammern befassten sich fortlaufend mit Terrorismus- und Staatsschutzverfahren und verfügten daher über eine besondere fachliche Expertise.


Damit sollen hochkomplexe Verfahren künftig unabhängig vom Alter der Beschuldigten stärker bei spezialisierten Gerichten gebündelt werden.


Berlin will Lücke bei Terrorpropaganda schließen

Auch beim Umgang mit Propagandamaterial terroristischer Organisationen sieht der Senat Handlungsbedarf. Hintergrund ist nach Angaben des Landes eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Juni 2026.


Demnach sei § 86 Strafgesetzbuch, der das Verbreiten von Propagandamitteln bestimmter verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt, in der derzeitigen Fassung auf Propagandamittel des sogenannten „Islamischen Staates“ nicht anwendbar.


Eine Verfolgung könne in solchen Fällen bislang nach dem Vereinsgesetz erfolgen.

Dort drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. § 86 StGB sieht dagegen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor und eröffnet nach Darstellung des Senats zudem weitergehende Möglichkeiten für Ermittlungen.

Berlin fordert deshalb, den Anwendungsbereich des Paragrafen entsprechend zu erweitern.


Erwachsenenstrafrecht soll ab 18 zum Regelfall werden

Besonders weitreichend ist der dritte Vorschlag. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren soll künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

Derzeit kann bei dieser Altersgruppe unter bestimmten Voraussetzungen noch Jugendstrafrecht greifen. Nach Angaben des Berliner Senats werde dieses im Bereich schwerster Kriminalität in rund 90 Prozent der entsprechenden Fälle angewendet.


Das hält der Senat für nicht sachgerecht. Wer mit 18 Jahren volljährig werde und damit grundsätzlich die Rechte und Pflichten eines Erwachsenen übernehme, solle nach der Berliner Initiative auch strafrechtlich im Regelfall wie ein Erwachsener behandelt werden.

Eine Ausnahme soll weiterhin möglich bleiben, wenn im konkreten Fall erhebliche Verzögerungen in der geistigen und sittlichen Entwicklung des Täters festgestellt werden.


Jetzt braucht Berlin Unterstützung im Bundesrat

Mit dem Senatsbeschluss ist die Reform noch nicht umgesetzt. Berlin bringt seine Forderungen auf Bundesebene ein und muss dort um Unterstützung werben. Entschließungen des Bundesrates können politische und gesetzgeberische Impulse setzen, sind selbst jedoch rechtlich nicht verbindlich.


Für tatsächliche Änderungen von Strafgesetzbuch und Jugendgerichtsgesetz wäre anschließend ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene notwendig.


Damit setzt Berlin in der Sicherheits- und Justizpolitik einen klaren Impuls: Der Senat will staatsschutzrechtliche Expertise bündeln, bestehende Regelungslücken schließen und die strafrechtliche Verantwortung Volljähriger neu ordnen.

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